Medizinprodukte-Sicherheit
Zur Sicherstellung der Bewohnerinnen- und Bewohnersicherheit haben wir gemäß § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) eine Beauftragte für Medizinprodukte-Sicherheit benannt. Sie ist zentrale Ansprechpartnerin und nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung korrektiver Maßnahmen
- Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes
Sie erreichen die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit über folgende E-Mail-Adresse: